Mitglieds-Jahresbeiträge Stand 01.01.2015
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr |
48 ,- |
Die Beiträge werden halbjährlich per SEPA-Lastschrift zum 01.02. und zum 01.08. des Jahres oder per Jahresrechnung zum 1.02. erhoben.
Zusätzliches Nutzungsentgeld für GWT-Gesundheitstreff
ab dem 16. Lebensjahr und Erlaubnis der Eltern möglich 15,-€/mntl.
Eine allgemeine Mitgliedschaft ist notwendig
Der Beitrag wird am Anfang jeden Monats zusätzlich eingezogen
Zusatzbeitrag Tennis / Spartenbeitrag pro Jahr:
Der Jahresbeitrag wird Anfang des Jahres (falls nicht anders vereinbart) fällig. Die satzungsmäßigen Beiträge werden per Lastschrift eingezogen.
Es gelten folgende Beiträge:
Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 30,- € |
Mitglieder nach vollendetem 18. Lebensjahr (voll geschäftsfähig) | 90,- € |
* in der Ausbildung befindliche Personen | 30,- € |
Ehepaare | 125,- € |
Familien, auch mit Kindern in der Ausbildung | 150,- € |
passive Mitglieder | 10,- € |
Fördermitglieder | nach Vereinbarung |
* = In der Ausbildung sind diejenigen Personen, für die die Erziehungsberechtigten Kindergeld beziehen. Der Nachweis ist vom Mitglied zu erbringen. Das Ende der Ausbildung ist dem Vorstand unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen.
Tritt ein Mitglied in der laufenden Saison ein, werden die Beiträge entsprechend gestaffelt berechnet.
Beginn der Mitgliedschaft:
zum 01.05. | voller Beitrag |
zum 01.06. | 5/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages |
zum 01.07. | 4/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages |
zum 01.08. | 3/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages |
zum 01.09. | 2/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages |
zum 01.10. | 1/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages |
Die Beitragssatzung der Tennissparte wurde dahingehend geändert, dass keine Aufnahmebeiträge mehr kassiert werden (Stand 06.02.2009).